Kurz gesagt: Als regelbesteuerter Verkäufer ziehen Sie die 19 % Umsatzsteuer auf Ihre Amazon-Werbung als Vorsteuer ab – unter einer Bedingung: Ihre USt-IdNr. muss in Seller Central hinterlegt sein. Ohne sie schlägt Amazon auf Ihre Werbung auf den anderen Marktplätzen (amazon.fr, .it, .es, .com…) 19 % auf, und diese Steuer ist nicht abziehbar. Als Kleinunternehmer mit Privatkunden sind die 19 % verloren, und der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kostet Sie fast immer mehr, als er bringt.
Für Amazon-Verkäufer (FBA und FBM) mit Sitz in Deutschland, nach dem Amazon-Werbevertrag, der Amazon-Ads-Hilfe und dem Umsatzsteuergesetz, geprüft im Oktober 2026. Das ist eine Information, keine Steuerberatung: Lassen Sie Ihren Fall von Ihrem Steuerberater bestätigen.
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Wer Ihnen die Werbung berechnet, und mit welcher Steuer
Amazon rechnet über die Gesellschaft des Landes ab, in dem Ihre Werbung läuft. Der Amazon-Werbevertrag nennt je Land eine „Amazon Contracting Party“, für das Land „for which Customer registers for or uses the Ad Services“ (Amazon Advertising Agreement, veröffentlicht am 23. Juli 2026).
| Ihre Werbung auf | Berechnet von | Steuer auf der Rechnung |
|---|---|---|
| amazon.de | Amazon Online Germany GmbH | 19 %, immer |
| amazon.fr, .it, .es… | Amazon im jeweiligen Land | 0 % mit USt-IdNr., 19 % ohne |
| amazon.com | Amazon.com Services LLC | 0 % mit USt-IdNr., 19 % ohne |
- Auf amazon.de stehen immer 19 % auf der Rechnung: Die Amazon Online Germany GmbH ist ein inländischer Unternehmer, und das Reverse-Charge-Verfahren gilt nur für Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 7 UStG). Als Regelbesteuerter ziehen Sie diese Steuer ab wie jede Vorsteuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 1).
- Auf den anderen Marktplätzen berechnet Amazon Steuer, wenn Ihre Nummer fehlt. Amazon schreibt, es müsse „the standard rate of VAT/GST applicable to your country of residence or business establishment when a VAT/GST ID isn't provided“ erheben (Amazon-Ads-Leitfaden zu Steuern). Für Sie sind das 19 %. Amazon.com tut dasselbe (Amazon-Ads-Hilfe).
- Mit Ihrer Nummer kommt die Rechnung netto, und Sie schulden die Steuer selbst (§ 13b Abs. 5): Sie melden die 19 % an und ziehen sie in derselben Voranmeldung wieder ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 4). Kosten unter dem Strich: null.
Sie sind regelbesteuert: Prüfen Sie Ihre USt-IdNr. in Seller Central
Das betrifft die meisten Verkäufer. Die Nummer wird in Seller Central eingetragen, nicht in der Werbekonsole (Register your Tax ID):
- Öffnen Sie in Seller Central Account Info (Kontoinformationen).
- Wählen Sie VAT Information, dann Add new VAT/GST Registration number.
- Tragen Sie Ihre deutsche USt-IdNr. ein. Amazon verlangt eine Nummer, die „corresponds with your business address“: Lagert Amazon Ihre Ware auch in anderen Ländern, zählt für die Werbung trotzdem Ihre deutsche Nummer, denn eine Leistung an einen Unternehmer wird dort ausgeführt, wo er sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG).
Was eine fehlende Nummer kostet: Sie zahlen 19 % zu viel auf Ihre gesamte Werbung außerhalb von amazon.de. Beispiel: 3 000 € Werbung im Monat, davon die Hälfte auf amazon.fr, .it und .es, das sind 285 € im Monat, 3 420 € im Jahr.
Diese Steuer ist keine Vorsteuer. Abziehbar ist nur „die gesetzlich geschuldete Steuer“ (§ 15 Abs. 1 Nr. 1), und gesetzlich schuldeten auf diesen Rechnungen Sie, nicht Amazon. Der Weg führt anderswohin:
- Lassen Sie sie von Amazon erstatten. Amazon erstattet, wenn Sie Ihre Nummer und einen Registrierungsnachweis vorlegen, der „active during the billing period“ der Rechnung war, über den Link „Contact us“; rechnen Sie mit 30 Tagen Bearbeitung (Tax refunds). Eine Frist nennt Amazon nicht: Handeln Sie schnell.
- Melden Sie die Steuer auf diese Rechnungen dann selbst an (§ 13b) und ziehen Sie denselben Betrag ab. Sie zahlen nichts mehr.
Eine Rechnung auf Ihren Namen. Für den Vorsteuerabzug braucht die Rechnung Namen und Anschrift Ihres Unternehmens: Prüfen Sie Ihr Rechnungsprofil in der Amazon-Ads-Konsole, Administration, Billing, Payment Settings (Update billing details).
Sie sind Kleinunternehmer: Die 19 % sind verloren
Kleinunternehmer sind Sie, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25 000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100 000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Sie ziehen nichts ab. Ihre Umsätze sind steuerfrei (§ 19 Abs. 1), und die Steuer auf Leistungen für steuerfreie Umsätze ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1).
- Auf amazon.de zahlen Sie die 19 % auf der Rechnung.
- Auf den anderen Marktplätzen schulden Sie die Steuer mit Ihrer Nummer selbst (§ 13b Abs. 5) und melden sie für diese Zeiträume an (§ 18 Abs. 4a, den § 19 Abs. 1 ausdrücklich bestehen lässt), ohne sie abzuziehen. Ohne Nummer stellt Amazon sie in Rechnung. In beiden Fällen: 19 %.
| Werbung pro Monat | Verlust pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| 200 € | 38 € | 456 € |
| 400 € | 76 € | 912 € |
| 1 000 € | 190 € | 2 280 € |
Verzicht bei Verkauf an Privatkunden: die ehrliche Rechnung
Der Verzicht gibt Ihnen die 19 % auf Ihre Werbung zurück, aber Sie müssen auf jeden Verkauf 19 % berechnen. Privatkunden holen diese Steuer nicht zurück, und auf Amazon ist Ihr Preis der Marktpreis: Sie können ihn nicht um 19 % erhöhen. Die Steuer geht von Ihrer Marge ab.
Beispiel: Sophie verkauft Kerzen über FBA, 2 000 € Umsatz und 400 € Werbung im Monat, Preise unverändert (24 000 € im Jahr, unter der Grenze von 25 000 €).
| Pro Monat | Ohne Verzicht | Mit Verzicht |
|---|---|---|
| Eingenommen | 2 000 € | 2 000 €, davon 319 € Umsatzsteuer |
| Werbung | 476 € | 400 € (Vorsteuer abgezogen) |
| Was ihr bleibt | 1 524 € | 1 281 € |
Der Verzicht kostet sie 243 € im Monat, rund 2 900 € im Jahr. Sie bekäme auch die Vorsteuer auf ihre übrigen Einkäufe zurück (Amazon-Gebühren, Ware), was den Verlust verringert, aber nicht beseitigt. Vereinfacht gilt: Der Verzicht lohnt sich nur, wenn Ihre Einkäufe mit Umsatzsteuer Ihren Nettoumsatz übersteigen. Für einen profitablen Verkäufer an Privatkunden ist das fast nie der Fall.
Und er bindet lange. Der Verzicht ist unwiderruflich erklärt und „bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre“ (§ 19 Abs. 3).
Sie verkaufen an Unternehmen: Der Verzicht lohnt sich
Ein Geschäftskunde zieht die Umsatzsteuer ab, die Sie ihm berechnen. Sie schlagen 19 % auf Ihren Nettopreis auf, ohne etwas zu verlieren, und ziehen die Steuer auf Ihre Werbung ab.
Dieselbe Sophie, wenn sie an Unternehmen verkauft: Bei 400 € Werbung im Monat gewinnt sie 76 € im Monat, 912 € im Jahr, vor den Kosten ihres Steuerberaters. Wählen Sie im Rechner „Seller to businesses (B2B)“.
Auch rückwirkend. Der Verzicht kann bis zum letzten Tag im Februar des zweiten Folgejahres erklärt werden und wirkt ab Beginn des Jahres, für das er gelten soll (§ 19 Abs. 3): für 2025 also noch bis zum 28. Februar 2027. Dann schulden Sie aber die Umsatzsteuer auf alle Verkäufe dieses Jahres. Das lohnt sich nur, wenn Ihre Geschäftskunden berichtigte Rechnungen mit Umsatzsteuer annehmen und bezahlen.
Was sich ändert, wenn Sie in andere EU-Länder verkaufen
- Ihre Fernverkäufe über 10 000 € im Jahr tragen schon die Steuer des Käuferlandes. Oberhalb dieser Schwelle wird ein Fernverkauf „in the Member State in which the transport of the goods ends“ besteuert (Europäische Kommission, OSS). Je mehr Ihrer Verkäufe schon mit der Steuer eines anderen Landes laufen, desto weniger kostet Sie der Verzicht: Er fügt die Umsatzsteuer nur Ihren in Deutschland steuerpflichtigen Verkäufen hinzu.
- Amazon ist nicht „fiktiver Lieferer“ Ihrer Verkäufe. Diese Regel betrifft nur Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU (dieselbe Seite). Mit Sitz in Deutschland schulden Sie die Steuer auf Ihre Verkäufe selbst.
Häufige Fragen
Erstattet Amazon die schon gezahlte Steuer auf Werbung?
Ja, wenn Ihre USt-IdNr. im Zeitraum jeder Rechnung gültig war: Antrag über „Contact us“, mit Ihrem Registrierungsnachweis. Die 19 % auf amazon.de-Rechnungen erstattet Amazon nicht: Die ziehen Sie als Regelbesteuerter ab.
Trägt meine Werbung auf amazon.com deutsche Umsatzsteuer?
Ja, ohne hinterlegte Nummer: Amazon berechnet sie Werbetreibenden ohne Nummer, die in einem Land wohnen, das elektronische Dienstleistungen besteuert.
Und wenn ich Kleinunternehmer bleibe?
Dann kostet Sie jeder Euro Werbung, der nichts verkauft, 1,19 €. Streichen Sie zuerst die Suchbegriffe, die Geld kosten und nichts verkaufen (negative Keywords bei Amazon), und behalten Sie den Klickpreis im Blick (was Sponsored Products kosten). Sie veröffentlichen auch Bücher? Die Umsatzsteuer auf Amazon-Werbung für KDP-Autoren folgt anderen Regeln.
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Quellen
- Amazon Advertising Agreement (veröffentlicht am 23. Juli 2026, „Amazon Contracting Party“, „Elected Country“), Amazon Ads
- Complete guide to advertising taxes, fees, and VAT on goods sold, Amazon Ads
- Value Added Tax (VAT) on Electronically Supplied Services (ESS) (3. September 2025), Amazon-Ads-Hilfe
- Register your Tax ID (24. Februar 2026), Amazon-Ads-Hilfe
- Tax refunds (3. September 2025), Amazon-Ads-Hilfe
- Update billing details (9. April 2026), Amazon-Ads-Hilfe
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung, Gesetze im Internet
- § 12 UStG, Steuersätze, Gesetze im Internet
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner, Gesetze im Internet
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug, Gesetze im Internet
- § 18 UStG, Besteuerungsverfahren, Gesetze im Internet
- § 19 UStG, Kleinunternehmer, Gesetze im Internet
- VAT e-Commerce, One Stop Shop (Schwelle von 10 000 €, fiktiver Lieferer), Europäische Kommission
Gloriads ist eine Plattform zur Automatisierung von Amazon Ads, die Sponsored-Products-, Sponsored-Brands-, Sponsored-Display- und Streaming-TV-Kampagnen für Verkäufer, Marken, Autoren und Agenturen erstellt, überwacht und optimiert – nach Regeln, die Sie selbst festlegen. So funktioniert es.
