Kurz gesagt: Als Kleinunternehmer zahlen Sie auf jeden Euro Amazon-Werbung 19 % Umsatzsteuer, die Sie nie zurückbekommen. Ohne USt-IdNr. berechnet Amazon Ihnen die Steuer, und die Kleinunternehmerregelung schließt den Vorsteuerabzug aus. Wer als KDP-Autor auf die Regelung verzichtet, kann sie abziehen. Bei 3 000 € Werbung im Monat behält der Staat heute 6 840 € im Jahr, die bei Ihnen bleiben könnten.
Für KDP-Autoren, die Kleinunternehmer sind oder noch keine Umsatzsteuer-Nummer haben, nach dem Umsatzsteuergesetz und der Hilfe von Amazon Ads, geprüft im Oktober 2026. Das ist eine Information, keine Steuerberatung: Lassen Sie Ihren Fall von Ihrem Steuerberater bestätigen.
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Wie viel Sie jedes Jahr verlieren
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Auf Ihre Amazon-Werbung zahlen Sie ihn als Kleinunternehmer, ohne ihn abzuziehen:
| Werbung pro Monat | Verlust pro Monat | Verlust pro Jahr |
|---|---|---|
| 500 € | 95 € | 1 140 € |
| 1 000 € | 190 € | 2 280 € |
| 3 000 € | 570 € | 6 840 € |
| 10 000 € | 1 900 € | 22 800 € |
Die Steuer steht in der Zeile „Tax“ unten auf Ihrer Amazon-Ads-Rechnung. Dass Sie sie zurückholen könnten, sagt Amazon Ihnen nicht: Die Hilfe verweist nur auf „your tax advisor“.
Warum Sie die Steuer zahlen
- Amazon berechnet Umsatzsteuer, wenn Sie keine USt-IdNr. hinterlegt haben. Laut Amazon-Hilfe gilt das für Werbetreibende in Ländern, die elektronische Dienstleistungen am Ort des Kunden besteuern, mit Frankreich als Beispiel. Das betrifft alle EU-Länder, also auch Deutschland.
- Kleinunternehmer ziehen keine Vorsteuer ab. Ihre Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, und für steuerfreie Umsätze ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG).
- Eine USt-IdNr. bei Amazon allein ändert nichts. Berechnet Amazon dann keine Steuer mehr, schulden Sie sie als Unternehmer selbst (§ 13b UStG). Sie zahlen sie also weiter, nur über Ihre eigene Erklärung, und ziehen sie trotzdem nicht ab.
So holen Sie sie zurück: Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Wer verzichtet, versteuert regulär und darf die Vorsteuer aus seinen Ausgaben abziehen, auch aus der Amazon-Werbung.
- Erklären Sie dem Finanzamt den Verzicht (§ 19 Abs. 3 UStG). Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt ab Beginn des Kalenderjahres, für das sie abgegeben wird.
- Hinterlegen Sie Ihre USt-IdNr. bei Amazon Ads. Für KDP-Autoren: Administration, dann Billing, Reiter Payment Settings, Abschnitt Tax info.
- Ziehen Sie die Steuer auf Ihre Werbung als Vorsteuer ab, in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Warum der Abzug für KDP-Autoren funktioniert:
- Ihre Tantiemen der europäischen Marktplätze zahlt die Amazon Media EU S.à r.l. in Luxemburg. Eine Leistung an ein Unternehmen wird dort besteuert, wo es sitzt (§ 3a Abs. 2 UStG): Auf diese Tantiemen berechnen Sie keine deutsche Umsatzsteuer.
- Ausgeschlossen ist der Abzug nur für Auslandsumsätze, die im Inland steuerfrei wären (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Nach dem Verzicht wären Ihre Lizenzen im Inland steuerpflichtig, zu 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG). Der Abzug steht Ihnen also zu.
- Da Sie Vorsteuer abziehen, ohne Umsatzsteuer einzunehmen, ergibt sich ein Überschuss zu Ihren Gunsten.
Beispiel: Jonas, KDP-Autor, 3 000 € Werbung im Monat.
| Ohne Verzicht | Mit Verzicht | |
|---|---|---|
| Werbung | 3 000 € | 3 000 € |
| USt. 19 % | 570 € | 570 € |
| Als Vorsteuer zurück | 0 € | 570 € |
| Echte Kosten pro Monat | 3 570 € | 3 000 € |
Über ein Jahr: 42 840 € als Kleinunternehmer, 36 000 € nach dem Verzicht, also 6 840 € Unterschied, vor den Kosten Ihres Steuerberaters.
Was der Verzicht kostet
- Fünf Jahre Bindung. „Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre“ (§ 19 Abs. 3 UStG). Erst danach können Sie ihn widerrufen.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen. In der Regel vierteljährlich, bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Quartals, elektronisch (§ 18 UStG), dazu die Jahreserklärung.
- Rechnen Sie mit dem Angebot Ihres Steuerberaters. Beispiel: Kostet er 1 200 € im Jahr (100 € im Monat), lohnt sich der Verzicht ab rund 530 € Werbung im Monat, da Sie 19 % der Werbung zurückholen. Darunter kostet er Sie mehr, als er bringt.
Die Grenzen, ohne Umschweife
- Amazon erstattet nichts rückwirkend. Amazon erstattet berechnete Steuer nur, wenn Ihre Nummer im Zeitraum der Rechnung schon gültig war.
- Der Verzicht reicht höchstens bis zum 1. Januar eines noch offenen Jahres. Sie können ihn bis Ende Februar des übernächsten Jahres erklären (§ 19 Abs. 3 UStG). Ob Sie dann die Steuer auf die Werbung dieses Jahres abziehen können, hängt an Ihren Amazon-Rechnungen: Lassen Sie das Ihren Steuerberater prüfen. Davor bleibt die Steuer verloren.
- Ihre anderen Umsätze tragen Umsatzsteuer. Bücher, die Sie direkt verkaufen (Website, Lesungen), Produkte, die Sie über FBA oder FBM an Privatkunden verkaufen: Darauf berechnen Sie nach dem Verzicht Umsatzsteuer, und Ihre Kunden holen sie nicht zurück. Ein FBA-Händler mit 5 000 € Einnahmen im Monat führt 798 € Umsatzsteuer ab, um 190 € aus 1 000 € Werbung zurückzuholen: Für ihn lohnt es sich nicht.
- Merch on Demand: Dieselbe Logik gilt, wenn Ihre Tantiemen von einer Amazon-Gesellschaft außerhalb Deutschlands gezahlt werden. Für Merch haben wir das nicht geprüft: Sehen Sie auf Ihren Abrechnungen nach, wer zahlt.
Für wen es sich lohnt: KDP-Autoren, deren Einnahmen fast nur aus Amazon-Tantiemen stammen, mit genug Werbung, um den Steuerberater zu decken.
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Häufige Fragen
Fällt die Steuer auch auf Werbung bei amazon.com an?
Ja, ohne USt-IdNr.: Amazon berechnet die Steuer Werbetreibenden ohne gültige Nummer, die in einem Land wohnen, das elektronische Dienstleistungen besteuert, und auf Amazon.com werben.
Bekomme ich die Steuer der vergangenen Jahre zurück?
Von Amazon nicht: Erstattet wird nur für Zeiträume, in denen Ihre Nummer schon gültig war. Über das Finanzamt höchstens ab dem 1. Januar des Jahres, für das Ihr Verzicht gilt.
Und wenn ich Kleinunternehmer bleibe?
Dann bleiben die 19 % verloren, und jeder Euro Werbung, der nichts verkauft, kostet Sie 1,19 €. Umso wichtiger sind negative Keywords und die richtigen Match Types.
Quellen
- Value Added Tax (VAT) on Electronically Supplied Services (ESS), Amazon-Ads-Hilfe
- Register your Tax ID, Amazon-Ads-Hilfe
- Tax refunds, Amazon-Ads-Hilfe
- EU VAT Invoices, KDP-Hilfe (Amazon Media EU S.à r.l.)
- § 19 UStG, Kleinunternehmer, Gesetze im Internet
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug, Gesetze im Internet
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner, Gesetze im Internet
- § 12 UStG, Steuersätze, Gesetze im Internet
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung, Gesetze im Internet
- § 18 UStG, Besteuerungsverfahren, Gesetze im Internet
Gloriads ist eine Plattform zur Automatisierung von Amazon Ads, die Sponsored-Products-, Sponsored-Brands-, Sponsored-Display- und Streaming-TV-Kampagnen für Verkäufer, Marken, Autoren und Agenturen erstellt, überwacht und optimiert – nach Regeln, die Sie selbst festlegen. So funktioniert es.
